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Pfändbarer Betrag bei Privatinsolvenz


Falls Ihr Einkommen bereits gepfändet wird, kennen Sie Ihre Pfändungsgrenze schon. Die Pfändungsgrenze bei Gehaltspfändung und der pfändbare Betrag bei Privatinsolvenz ist gleich.

Das pfändbare Einkommen wird anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle jeden Monat neu berechnet. Die Berechnung nimmt der Arbeitgeber vor oder eben die andere Einkommens-Stelle.

Das nicht pfändbare Einkommen steht nur Ihnen zu. Davon müssen und davon sollen Sie keine Schulden bezahlen!

Liegen Sie unterhalb der Pfändungsgrenze, stellen Sie jeglichen Schuldendienst ein. Das ist Ihr gutes Recht und Sie werden überrascht sein, wieviel Geld wieder zum Leben verbleibt.

Haben Sie die Zahlungen eingestellt, werden die Gläubiger wahrscheinlich versuchen, Ihr Konto zu pfänden. Dem können Sie zwar für eine Weile mit einigen Tricks entgehen. Langfristig hilft aber nur die Verbraucherinsolvenz.


Die Tabelle beginnt bei 990 €, das heißt wer darunter liegt, hat gar nie eine Pfändung zu befürchten. Kindergeld geht extra.



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