Pfändbarer Betrag bei Privatinsolvenz
Falls Ihr Einkommen bereits gepfändet wird, kennen
Sie Ihre Pfändungsgrenze schon. Die Pfändungsgrenze bei Gehaltspfändung
und der pfändbare Betrag bei Privatinsolvenz ist gleich.
Das pfändbare Einkommen wird anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle jeden Monat neu berechnet. Die Berechnung nimmt der Arbeitgeber vor oder eben die andere Einkommens-Stelle.
Das nicht pfändbare Einkommen steht nur Ihnen
zu. Davon müssen und davon sollen Sie keine Schulden bezahlen!
Liegen Sie unterhalb der Pfändungsgrenze, stellen
Sie jeglichen Schuldendienst ein. Das ist Ihr gutes Recht und Sie werden
überrascht sein, wieviel Geld wieder zum Leben verbleibt.
Haben Sie die Zahlungen eingestellt, werden die Gläubiger
wahrscheinlich versuchen, Ihr Konto zu pfänden. Dem können Sie zwar für
eine Weile mit einigen Tricks entgehen. Langfristig hilft aber
nur die Verbraucherinsolvenz.
Die Tabelle beginnt bei 990 €, das heißt wer darunter liegt, hat
gar nie eine Pfändung zu befürchten. Kindergeld geht extra.
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