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Neuerwerb


Neuerwerb wird das Vermögen genannt, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erwirbt. Der Neuerwerb gehört zur Insolvenzmasse, beispielsweise das pfändungsfreie Einkommen. Über den unpfändbaren Betrag darf der Schuldner auch im Insolvenzverfahren frei verfügen.



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