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Natürliche Person


Die Juristen unterscheiden zwischen den natürlichen Personen und den juristischen Personen. Natürliche Personen sind Menschen wie Du und ich, juristische Personen sind rechtsfähige Gesellschaften (GmbH, AG oder Verein). 

Sowohl juristische als auch natürliche Personen können selbständig Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Personen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Nur natürliche Personen dürfen die Restschuldbefreiung beantragen.



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