Neumasseverbindlichkeiten
Das sind die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, ohne zu den Kosten des Verfahrens zu gehören. Diese Verbindlichkeiten sind im Rang nach den Kosten des Insolvenzverfahrens, aber vor den übrigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
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