Massegläubiger
Zwei Arten von Gläubigern gibt es im Insolvenzverfahren: die Massegläubiger und die Insolvenzgläubiger. Die Massegläubiger sind gegenüber den Insolvenzgläubigern privilegiert.
Die Verbindlichkeiten der Massegläubiger werden als Masseverbindlichkeiten bezeichnet. Hierunter fallen die Kosten des Insolvenzverfahrens und alle Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter eingegangen ist.
Des weiteren alle gegenseitige Verträge, die der Insolvenzverwalter aufrechterhalten hat. Zu den Masseverbindlichkeiten gehören außerdem die Verbindlichkeiten, die ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingegangen ist.
|