Konto bei Insolvenz
Zur Vorbereitung einer Insolvenz ist es besonders wichtig, dass Sie ein neues Gehaltskonto einrichten.
Das Konto bei Insolvenz sollte gleich ein pfändungsgeschützes P-Konto
sein. Befindet sich das derzeitige Gehaltskonto im Minus, ist ein neues
Konto geradezu überlebenswichtig.
Mit dem neuen Konto vermeiden Sie
zweierlei:
Kontopfändung: Weil das Konto
neu ist und deswegen kein Gläubiger kennt, kann es vorläufig nicht
gepfändet werden.
Totalverlust eines Monatseinkommens:
Ist Ihr Gehaltskonto derzeit im Minus, wird die Bank das Konto
schließen, sobald sie von der Insolvenz erfährt. Dann fehlt Ihnen ein
Monatsgehalt. Die Freigabe ist nicht gerichtlich erzwingbar, weil die
Bank Ihr Gehalt mit den Schulden verrechnen darf.
Eröffnen Sie deswegen ein Guthabenkonto bei einer neuen Bank. Die alte Bank behandeln Sie nun als Gläubiger und heften den Vorgang in den Gläubiger-Ringbuchordner ein.
Haben Sie negative Schufa-Einträge, war es zumindest früher sehr
schwierig, an ein neues Konto zu kommen.
Das ist seit dem 1. Juli 2010 mit
Einführung des P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) nun hoffentlich
besser geworden.
P-Konto bedeutet: Jedermann kann sein
Konto ab sofort in ein pfändungsgeschütztes Konto umwandeln lassen.
Damit kann man das Kontoguthaben nicht mehr vollständig pfänden,
sondern nur noch bis zur jeweiligen Pfändungsgrenze.
Die Mindest-Pfändungsgrenze beträgt 990 EUR. Also kann von einem P-Konto nur das Gutahben über 990
EUR gepfändet werden. Falls Sie Unterhaltspflichten haben, ist
diese Pfändungsgrenze entsprechend höher.
Trotz Einführung des P-Kontos empfehle
ich Ihnen zur Vorbereitung einer Insolvenz ein neues Konto bei einer
neuen Bank einrichten zu lassen. Sicher ist sicher und dopelt genähnt
hält bekanntlich besser. Das neue Konto sollte dann gleich ein P-Konto
sein.
Falls Sie bei der alten Bank Schulden
haben, zum Beispiel weil der Dispo überzogen ist, werden Sie bei
dieser alten Bank ohnehin kein P-Konto bekommen und nach wie vor besteht
die Gefahr, dass die Bank die Schulden mit Ihrem P-Konto verrechnet.
Sobald das neue Konto eingerichtet ist, lassen Sie Ihr Einkommen dorthin überweisen. Ändern Sie außerdem
alle wichtigen Zahlungen, wie Miete, Telefon, usw. Das neue Konto
keinesfalls den alten Gläubigern verraten. Also auch nichts überweisen.
Das neue Konto bleibt natürlich nur bis
zum nächsten Offenbarungseid unentdeckt. Aber das dauert ein
Weilchen und bis dahin sind Sie längst in der Verbraucherinsolvenz.
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