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Insolvenzmasse


Insolvenzmasse ist das Vermögen, das dem Schuldner am Tag der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Insolvenzverfahrens erlangt, also beispielsweise der pfändbare Teil des Einkommens. Nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände, die nicht pfändbar sind. 

Das ist vor allem der pfändungsfreie Teil des monatlichen Einkommens sowie die Gegenstände, die der Schuldner benötigt um sein Leben zu bestreiten. Das sind Einrichtungsgegenstände und Kleidung, aber auch das eigene Fahrzeug, wenn es für die Berufsausübung benötigt wird.



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