Insolvenzgericht
Das Insolvenzgericht ist das Gericht, welches das Insolvenzverfahren durchführt. Es handelt sich dabei immer um das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. In manchen Bundesländern sind die Insolvenzgerichte auf einige Amtsgerichte konzentriert. Welches Amtsgericht letztendlich als Insolvenzgericht zuständig ist, erfährt man durch telefonische Nachfrage beim Amtsgericht am Wohnort.
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