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Insolvenzantrag zurückziehen

Den Insolvenzantrag zurückziehen können Sie so lange, bis das Insolvenzgericht einen Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen hat. Danach ist es zu spät.

Dies gilt allerdings nur, wenn Sie einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben

Hat ein Gläubiger wie beispielsweise eine Krankenkasse oder das Finanzamt den Insolvenzantrag gestellt, können Sie den Insolvenzantrag nicht zurückziehen.

Es ist allenfalls möglich, die Schuld des Gläubigers, der dem Insolvenzantrag gestellt hat, vollständig zu begleichen. In der Regel ziehen diese Gläubiger den Insolvenzantrag dann freiwillig zurück.

Hat ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gegen Sie gestellt, ist es höchste Zeit etwas dagegen zu unternehmen und einen eigenen Antrag zu stellen, andernfalls erhalten Sie keine Restschuldbefreiung.


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