Gläubigerausschuss
Der Gläubigerausschuss findet vor allem bei Unternehmensinsolvenzen seine Anwendung. Im Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen wird der Aufwand eines Gläubigerausschusses nur selten betrieben, weil es ohnehin nichts zu verwerten gibt.
Der Gläubigerausschuss wird entweder von der Gläubigerversammlung oder vom Insolvenzgericht eingesetzt. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben die Aufgabe, den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen.
Der Insolvenzverwalter hat dann über den Gang der Geschäfte zu informieren und der Gläubigerausschuss darf jederzeit die Geschäftsbücher und Geschäftspapiere einsehen und den Geldverkehr und Bestand überprüfen.
|