Rechtsanwalt Jörg Franzke
Ihr Rechtsanwalt zum Thema Insolvenz
Jörg Franzke - Ihr Fachanwalt zum Thema Insolvenz

Kurzportrait Rechtsanwalt Jörg Franzke...
FORUM   Startseite   Anwalt   Kosten   Kontakt   Impressum  

Eröffnung Insolvenz

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt mittels Beschluss des Insolvenzgerichts. Der Eröffnungsbeschluss nennt zugleich den Insolvenzverwalter / Treuhänder.

Das Recht des Schuldners, sein pfändbares Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen , geht mit dem Eröffnungsbeschluss auf den Insolvenzverwalter über. 

Verfügungen des Schuldners über die Insolvenzmasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind unwirksam

Zur Insolvenzmasse gehört das pfändbare Vermögen des Schuldners sowie der Neuerwerb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Laufende Gerichtsprozesse werden mit der Eröffnung unterbrochen. Sie können vom Insolvenzverwalter fortgesetzt oder beendet werden. Lehnt er die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits ab, kann der Schuldner weitermachen.

Insolvenzgläubiger sind Gläubiger, deren Forderungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind, auch wenn die Fälligkeit erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten ist. Sie können ihre Forderung nur noch mittels Anmeldung zur Insolvenztabelle geltend machen und nicht mehr direkt gegen den Schuldner. Das heißt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist zugleich ein Verbot der Zwangsvollstreckung.

Zwangsvollstreckungen der Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz) bzw. in den letzten drei Monaten (Verbraucherinsolvenz) werden nachträglich unwirksam.

Ist die Insolvenz auf Betreiben eines Gläubigers eröffnet worden (=Fremdantrag), sollte der betroffene Schuldner schnellst möglich einen Eigenantrag stellen, sonst erhält er später keine Restschuldbefreiung. Dazu sollte er sich professionelle Hilfe holen, wie beispielsweise meine Kanzlei. 




   Drucken Druckversion    Seite weiterempfehlen Seite weiterempfehlen


Bookmark and Share    


Privatinsolvenz •  private Insolvenz •  Verbraucherinsolvenz •  Schulden •  Schuldnerberatung •  Restschuldbefreiung
Umschuldung •  Schuldenvergleich •  Teilzahlungsvergleich •  Vergleich schuldenfrei •  Schuldenbereinigung
Regelinsolvenz •  Unternehmensinsolvenz •  Insolvenz Arztpraxis •  Unternehmerinsolvenz •  Insolvenz Freiberufler
EU Insolvenz •  Insolvenz England •  Verbraucherinsolvenz England •  Privatinsolvenz England
Online-Schuldenfrei.de - Der schelle Weg aus der Schuldenspirale