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Eidesstattliche Versicherung


Hält der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner in der Hand, kennt er aber weder Konto noch sonstige Vermögenswerte, darf er den Schuldner zwingen, dass dieser einen Offenbarungseid ablegt


Die Eidesstattliche Versicherung besteht aus einem Vermögensverzeichnis, das der Schuldner ausfüllt und seiner anschließenden Versicherung an Eides statt, dass das Vermögensverzeichnis vollständig und richtig ist. 


Verstößt der Schuldner gegen die Wahrheitspflicht, kann er sich strafbar machen. Der Schuldner sollte einer Aufforderung des Gerichtsvollziehers zur eidesstattliche Versicherung nachkommen und zum Termin erscheinen, weil andernfalls die Verhaftung droht. 


Die Androhung der Verhaftung ist durchaus ernst zu nehmen, zumindest läuft der Schuldner Gefahr, dass der Gerichtsvollzieher seine Wohnung aufbricht


Andererseits verliert der Schuldner durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung keinerlei Rechte, wenn er sich ohnehin für eine Verbraucherinsolvenz entscheidet. Im Gegenteil, gibt er die eidesstattliche Versicherung ab, hat er vor den Vollstreckungsversuchen der Gläubiger zunächst einmal Ruhe


Entsprechend unserer Erfahrung raten wir, das Vermögensverzeichnis wirklich vollständig und richtig auszufüllen. Es gibt immer wieder leidenschaftliche Gläubiger, die den Schuldnern nachspüren, ob nicht doch Vermögenswerte verschleiert worden sind.




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