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Drohende Zahlungsunfähigkeit

Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Eröffnungsgrund, wenn der Schuldner den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst stellt.

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Voraussichtlich bedeutet, dass die Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher eintritt, als der Nichteintritt.

Entscheidend ist dabei eine Vorhersage über einen längeren Zeitraum der künftigen Zahlungsfähigkeit. Grundlage der Vorhersage ist ein Finanz - und Liquiditätsplan, hier werden die Bestände an liquiden Mitteln, sowie die voraussichtlichen Einzahlungen und -auszahlungen dargestellt. Anhand dieser Daten kann eine Aussage über die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens getroffen werden.

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