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Dienstaufsichtsbeschwerde


Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann ein Betroffener bei einer Behörde anregen, das Verhalten eines Beamten beziehungsweise Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes zu überprüfen. 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist unabhängig von gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln anwendbar. Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde erlässt der Dienstherr einen Bescheid, aus dem hervorgehen muss, ob er etwas gegen den Mitarbeiter veranlasst hat oder nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich. 

Sollte sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung wenden, darf die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit des angegriffenen Richters oder Rechtspflegers nicht beeinträchtigt werden, so dass eine Abänderung der gerichtlichen Entscheidung nicht möglich ist. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht also immer nur dann Sinn, wenn sich der Richter oder Rechtspfleger besonders unhöflich gegenüber dem Schuldner verhalten hat.



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