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Dienstaufsichtsbeschwerde Gerichtsvollzieher

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gerichtsvollzieher kann ein Betroffener bei einer Behörde anregen, das Verhalten des Beamten zu überprüfen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist unabhängig von gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln anwendbar.

Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde erlässt der Dienstherr einen Bescheid, aus dem hervorgehen muss, ob er etwas gegen den Mitarbeiter veranlasst hat oder nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht immer nur dann Sinn, wenn sich der Gerichtsvollzieher besonders daneben benommen hat.

Im Zweifel glaubt man aber nicht Ihnen als betroffenen Schuldner, sondern dem Gerichtsvollzieher.

Als betroffener Schuldner macht die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gerichtsvollzieher also wenig Sinn. Besser ist es, die Situation anzuerkennen und eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung einzuleiten.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht mehr belästigen.





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