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Beschwer


Beschwer bedeutet, dass die anzufechtende Entscheidung ungünstig für denjenigen ist, der das Rechtsmittel einlegt.

Die Gerichte unterscheiden die so genannte formelle Beschwer und materielle Beschwer. Eine formelle Beschwer liegt vor, wenn die Entscheidung ungünstiger ist, als sie der Rechtsmittelführer beantragt hat. Materielle Beschwer bedeutet hingegen, dass die angefochtene Entscheidung einen wie auch immer gestalteten nachteiligen Inhalt für den Rechtsmittelführer hat.

Die Beschwer gilt als Voraussetzung für ein Rechtsmittel, wenn sich der Schuldner gegen nachteilige Beschlüsse des Insolvenzgerichts wehren will.



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