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Antrag Regelinsolvenzverfahren

Den Antrag Regelinsolvenzverfahren kann man sich bei Gericht besorgen, selbst ausfüllen und dort abgeben.

Schon ist das Insolvenzverfahren beantragt und das Verfahren nimmt seinen Gang. Insbesondere wird der betroffene Schuldner zunächst ein Interview mit dem zukünftigen Insolvenzverwalter führen, in welchem er vollständige Auskunft über seine Vermögensverhältnisse erteilen muss.

Den Antrag auf Regelinsolvenzverfahren zu stellen, ist im Prinzip also sehr einfach. Dennoch empfehle ich Ihnen gerade als Unternehmer, dass  Sie sich vor diesem Schritt ausführlich beraten und dem Insolvenzantrag von einem Profi einreichen lassen.

Wenn Sie nicht ausreichend vorbereitet sind, wird Sie als Insolvenzgesetz mit voller Härte treffen. Dies kann durch durchdachte Weichenstellung vor der Insolvenz zu einem großen Teil vermieden werden.

Problem ist außerdem, dass die Restschuldbefreiung in Gefahr ist, wenn der Insolvenzantrag und insbesondere die Gläubigerliste nicht vollständig und richtig ausgefüllt ist.

Ein Fehler in der Gläubigerliste wird zumeist erst nach Jahren festgestellt, nämlich wenn der Gläubiger den Fehler feststellt und einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt. Für Korrekturen ist es dann leider zu spät.

Auch wenn es nicht meine Art ist, meinen Lesern Angst zu machen, in diesem Fall  ist ein deutlicher Hinweis auf die Gefahr des "selber machen's" angebracht.


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