Akzessorietät
Das bürgerliche Gesetzbuch hat Sicherungsrechte vorgesehen, die nur solange bestehen, wie die Forderung, welche das Sicherungsrecht absichern soll. Beispielsweise wäre ein Sicherungsrecht eine Bürgschaft, die ein Freund für den Schuldner abgibt. Sobald der Schuldner den Kredit zurückzahlt, erlischt automatisch auch die Bürgschaft des Freundes.
Gleiches gilt bei Hypotheken. Auch eine im Grundbuch eingetragene Hypothek erlischt automatisch, sobald das Darlehen zurückgezahlt worden ist. (Aus diesem Grund hat sich die Hypothek nie durchgesetzt, Banken vergeben üblicherweise nur Grundschulden, die nicht akzessorisch sind).
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