Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Insolvenzrecht Honorar Kosten


Das anwaltliche Mandat zu Rechtsfragen des Insolvenzrechts wird entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, nach Stundensätzen oder als Pauschale.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist eine Abrechnung nach den gesetzlichen Honorarsätzen des RVG üblich.

 Bei allen sonstigen Fragen hingegen eignen sich eher Pauschal- oder Stundensätze.

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