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Interessenvertretung im Insolvenzrecht

Bei Konflikten mit dem Insolvenzverwalter und in allen anderen Insolvenzfragen wünschen sich Mandanten, dass ein Insolvenzprofi ihre Rechte vertritt. 

Beispielsweise in folgenden Fällen sollte ein Experte tätig werden: Der Insolvenzverwalter verlangt eine Zahlung, die der Mandant von dem insolventen Schuldner erhalten hat und droht mit Anfechtungsklage. Oder  man will die Restschuldbefreiung versagen.
Der Betroffene, der von einem Insolvenzverwalter angegangen wird, muss wissen, dass dieser ein absoluter Fachmann ist. Deshalb sollte sich der Mandant mit einem eben solchen Fachmann zur Wehr setzen. Andernfalls sind die Erfolgsaussichten allein aufgrund des Wissensvorsprungs zu gering. 

Damit eine Verteidigung besser gelingt, habe ich Ihnen Infos zusammen gestellt:


Das Mandat

Falls Sie auf der Suche nach einem Insolvenzexperten sind, der Ihre Rechte verteidigt, können Sie auf meine Kanzlei zurückgreifen. 

In einem ersten Gespräch klären wir, wie ernsthaft der Angriff auf Sie ist und wie wir Sie bestmöglich verteidigen

Danach werden wir die Erfolgsaussichten analysieren und ich unterbreite Ihnen einen Honorarvorschlag. Sind Sie überzeugt sind, erteilen Sie mir das Mandat.



Meine Erfahrung

Zusammen mit meiner Kanzlei bin ich mich ausschließlich auf Insolvenzrecht spezialisiert. Das Insolvenzrecht kenne ich von beiden Seiten. Einerseits als Treuhänder/Insolvenzverwalter für Berliner Gerichte. Andererseits als erfahrener Insolvenzberater mit einem europaweit ansässigen Klientel. 



Tipps zum Insolvenzrecht

1. Widersprechen Sie einer Forderungsanmeldung aufgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

Immer mehr Gläubiger gehen dazu über, ihren Zahlungsanspruch gegen den Schuldner schon bei der kleinsten Gelegenheit als sogenannte "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Insolvenztabelle anzumelden. 

Der Schuldner muss daraufhin persönlich im Prüfungstermin bei Gericht erscheinen und dieser Forderungsanmeldung widersprechen. Tut er dies nicht, hat das zur Folge, dass er über dieser Forderung keinen Schulderlass erhält. Deshalb unbedingt gegen eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung widersprechen.

Tipp: Forderungsanmeldungen aus unerlaubter Handlung nicht einfach hinnehmen, sondern widersprechen.


2. Sichern Sie sich den Beleg zur Einzahlung des Stammkapitals

Eine der ersten Amtshandlungen des Insolvenzverwalters ist die Überprüfung, ob die Gesellschafter die Stammeinlage vollständig geleistet haben. 

Dieser Anspruch gegen den Gesellschafter ist leicht durchzusetzen und verschafft dem Insolvenzverwalter schnell Insolvenzmasse. Deswegen sollte der Gesellschafter einer juristischen Person unbedingt unbedingt den Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage aufbewahren. Zumindest nach altem BGB-Recht kann die Einzahlung der Stammeinlage auch noch nach Jahrzehnten verlangt werden. 

Kommt es also zu einer Insolvenz, sollten Gesellschafter und Geschäftsführer unbedingt wichtige Buchhaltungsunterlagen sichern oder zumindet kopieren. 

Befindet sich der Insolvenzverwalter erst einmal in Besitz dieser Unterlagen, wird es sehr schwer, an die entsprechenden Nachweise heranzukommen, die den Geschäftsführer entlasten.

Tipp: Fertigen Sie Kopien von allen wichtigen Unterlagen, bevor Sie diese dem Insolvenzverwalter geben, insbesondere von dem Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals.


3. Eine Vorladung der Polizei wegen des Vorwurfs von Insolvenzdelikten nicht alleine wahrnehmen.

Sie sollten nicht zu der Vorladung erscheinen. Schnell hat man sich verplappert und dann ist der Schaden kaum mehr rückgängig zu machen. 

Besser ist es, wenn ich für Sie den Termin absage und zunächst einmal Akteneinsicht beantrage. Nachdem mir die Ermittlungsakte vorliegt, können wir in Ruhe eine Verteidigung aufbauen. 

Tipp: Wehren Sie sich gegen jede Art von strafrechtlichen Vorwürfen per Einspruch eines Rechtsanwalts. 




Weitere Tipps zu insolvenzrechtlichen Fragen finden Sie hier oder Sie stellen  eine Frage im Forum oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin.


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