Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Ich habe eine Vorladung bei der Polizei bekommen. Man wirft mir strafbare Insolvenzdelikte vor. Was tun?


Sie sollten nicht zu der Vorladung erscheinen. Schnell hat man sich verplappert und dann ist der Schaden kaum mehr rückgängig zu machen.

Besser ist es, wenn ich für Sie den Termin absage und zunächst einmal Akteneinsicht beantrage.

Nachdem mir die Ermittlungsakte vorliegt, können wir in Ruhe eine Verteidigung aufbauen.

Zumeist handelt es sich bei der Strafanzeige um einen wütenden Gläubiger, der sich von Ihnen betrogen fühlt.

Derartige Missverständnissse sind mit einem erklärenden Schriftsatz schnell aus der Welt geschafft.

Allerdings muss ich Sie in diesem Zusammenhang auch warnen: Wenn Sie gar nichts machen und die Anzeige einfach laufen lassen, werden Sie garantiert mit voller Härte abgewatscht. Eine Verteidigung muss also schon sein!



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