Rechtsanwalt Jörg Franzke
Ihr Fachanwalt zum Thema Insolvenz
Jörg Franzke - Ihr Fachanwalt zum Thema Insolvenz

Kurzportrait Rechtsanwalt Jörg Franzke...
FORUM   Startseite   Anwalt   Kosten   Kontakt   Impressum  

Mein Geschäftspartner wird in vier Wochen Insolvenz beantragen. Macht es noch Sinn, dass ich mir von ihm ein Sicherungsrecht geben lasse?


Nein. Alle Sicherungsrechte, die der insolvente Schuldner einem Gläubiger bis zu einem Monat vor Antragstellung noch eingeräumt hat, unterliegen der Rückschlagsperre und sind damit unwirksam.

Wegen der Rückschlagsperre macht es auch keinen Sinn, unmittelbar vor der Insolvenz noch gegen den Schuldner zu vollstrecken. Alles, was mittels Pfändung oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Willen des Schuldners im letzten Monat vor der Insolvenz erlangt wurde, muss wieder herausgegeben werden.

Beispiel: Sie haben im letzten Monat vor Insolvenz noch ein Bankguthaben des Schuldners gepfändet und die Bank hat das Guthaben bereits an Sie ausgezahlt.

Dieses Guthaben werden Sie an den Insolvenzverwalter auskehren müssen.

Freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gläubiger hingegen werden von der Rückschlagsperre nicht erfasst.



   Drucken Druckversion    Seite weiterempfehlen Seite weiterempfehlen


Bookmark and Share    


Privatinsolvenz •  private Insolvenz •  Verbraucherinsolvenz •  Schulden •  Schuldnerberatung •  Restschuldbefreiung
Umschuldung •  Schuldenvergleich •  Teilzahlungsvergleich •  Vergleich schuldenfrei •  Schuldenbereinigung
Regelinsolvenz •  Unternehmensinsolvenz •  Insolvenz Arztpraxis •  Unternehmerinsolvenz •  Insolvenz Freiberufler
EU Insolvenz •  Insolvenz England •  Verbraucherinsolvenz England •  Privatinsolvenz England
Online-Schuldenfrei.de - Der schelle Weg aus der Schuldenspirale