Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Ich habe von dem insolventen Schuldner noch Zahlungen erhalten. Der Zahlungseingang liegt drei Monate zurück. Darf der Insolvenzverwalter diese Zahlungen von mir herausverlangen?


Der Insolvenzverwalter darf Zahlungen innerhalb einer Dreimonatsfrist vor Insolvenzbeantragung von Ihnen zurückholen, wenn der Schuldner schon damals als er Sie auszahlte, nicht mehr zahlungsunfähig war und Sie seine Zahlungsunfähigkeit kannten.

Zur Kenntnis reicht es schon aus, dass Sie Umstände kannten, die auf eine Zahlungsunfähigkeit schließen lassen.

Dieser Nachweis ist beispielsweise erbracht, wenn Sie gegen den Schuldner schon einmal erfolglos vollstreckt haben. Damit kennen Sie unzweifelhaft Umstände, die auf seine Zahlungsunfähigkeit schließen lassen.

Sind Sie eine dem Schuldner nahestehende Person, wird diese Kenntnis gesetzlich vermutet. Das heißt, nicht der Insolvenzverwalter muss beweisen, dass Sie über die Zahlungsschwierigkeiten des Insolvenzverwalters Bescheid wussten, sondern Sie müssen beweisen, dass Sie nichts wussten ...

Das Anfechtungsrecht innerhalb der Dreimonatfrist soll verhindern, dass der insolvente Schuldner bestimmte Gläubiger bevorzugt. Deshalb nützt es dem betroffenen Schuldner nichts, wenn er rückständige Sozialversicherungsbeiträge kurz vor der Insolvenz noch ausgleicht.

Weil er im Zahlungsrückstand ist, kennt der Sozialversicherungsträger einen Umstand, der auf Zahlungsunfähigkeit schließen lässt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Anfechtung erfüllt. 



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