Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Als GmbH-Gesellschafter habe ich vor Jahren der jetzt insolventen GmbH ein Darlehn gewährt und zurück erhalten. Der Insolvenzverwalter verlangt, dass ich das Darlehn erstatte. Zu Recht?


Steckt eine GmbH in der Krise, wird sie in der Regel kein Fremdkapital mehr erhalten. Soll die GmbH bestehen bleiben, springen in der Regel die Gesellschafter ein und gewähren der GmbH ein Gesellschafterdarlehn. Das Darlehn wird irgendwann wieder zurückgezahlt.

Gerät die GmbH später in die Insolvenz, darf der Insolvenzverwalter von dem Gesellschafter alle zurückgezahlten Gesellschafterdarlehn rückwirkend bis zu 10 Jahre herausverlangen.

Begründet wird das Anfechtungsrecht von Gesellschafterdarlehn damit, dass ein "ordentlicher Kaufmann" frisches Kapital durch eine Kapitalerhöhung der GmbH zugeführt hätte und nicht "nur" per Gesellschafterdarlehn.

Deswegen sollen die Gesellschafter im Insolvenzfall so gestellt sein, als hätten sie der Gesellschaft frisches Kapital zugeführt.



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