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EU-Insolvenz Kosten

Ein ausführliches Beratungsgespräch zur Vorbereitung und Durchführung einer EU-Insolvenz in England (oder Frankreich) kostet 250 EUR (bitte zum Termin mitbringen). Ein solches Beratungsgespräch sollte vor jeder Entscheidung stehen, ob man diesen Weg einschlägt oder nicht.

Entscheiden Sie sich danach für eine EU-Insolvenz, werde ich Sie an die entsprechenden Stellen in London (oder Elsass) weiterempfehlen, die Sie vor Ort durch das Verfahren begleiten. Die Kosten hierfür betragen ca. 9.000 GBP.

Paralell dazu betreue ich Sie bei Bedarf in allen rechtlichen Angelegenheiten nach deutschem und englischem Recht. Hier erfolgt eine Abrechnung nach Stundensätzen.

Selbstständlich berate ich auch zu allen Einzelfragen zum Thema EU-Insolvenz, wie beispielsweise Durchsetzung der Discharge in Deutschland. Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand. Holen Sie sich hierzu ein unverbindliches Kostenangebot von mir ein.

Kostenangebot einholen

Endgültige Klarheit über die Anwaltskosten gewinnen Sie, indem Sie ein unverbindliches Kostenangebot bei mir einholen. Bitte Ihre Angelegenheit kurz beschreiben und ich teile Ihnen meine Honorarvorstellungen mit ersten Lösungsansätzen verbindlich mit.

Klicken Sie hier, um ein unverbindliches persönliches Kostenabgebot zu erhalten...

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