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EU-Insolvenz in England oder Frankreich -
nach 18 Monaten schuldenfrei


Falls Sie Wert auf eine schnelle und unkomplizierte Entschuldung legen, entscheiden Sie sich für die EU-Insolvenz.

Die EU-Insolvenz ermöglicht die Entschuldung innerhalb von ca. 20 Monaten. Das bedeutet für Sie fünf Jahre Zeitersparnis im Vergleich zur deutschen Insolvenz.

Auf dieser Web-Seite erhalten Sie Informationen zur Verbraucherinsolvenz für Deutsche in England oder Frankreich und wie ich Sie dabei unterstützen kann. Bitte lesen Sie:






Was ist überhaupt eine EU-Insolvenz?


EU-Insolvenz bedeutet, dass jeder EU-Bürger in jedes beliebige EU-Land umziehen kann, um sich dort per Verbraucherinsolvenz legal zu entschulden

Der EU-Bürger darf auswählen, in welchem Land er die Verbraucherinsolvenz durchläuft. Das haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof so entschieden.

Die schuldnerfreundlichsten Insolvenzgesetze bestehen derzeit in England oder Frankreich: Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten.

Deutsche Gerichte müssen den Beschluss des ausländischen Insolvenzgerichts über die Restschuldbefreiung bedingungslos anerkennen und dies ist nach meiner Erfahrung inzwischen auch gängige Praxis.

Die EU-Insolvenz für Deutsche in England oder Frankreich / Elsass ist legal und genauso sicher, wie das deutsche Verfahren.




Das Mandat


Eine EU-Insolvenz können Sie vollständig oder teilweise über meine Kanzlei abwickeln: Die Rechtsberatung in Deutschland und England oder Frankreich übernimmt meine Kanzlei. Ein englischer bzw. französischer Location Service unterstützt Sie in allen Dingen, die vor Ort in London oder Elsass erforderlich sind. 

Falls Sie bereits im EU-Insolvenzverfahren sind oder die englische Discharge erhalten haben, berate ich Sie ebenso.




Meine Erfahrung


Die EU-Insolvenz berate ich seit ca. fünf Jahren. Während ich früher die EU-Insolvenzen ausschließlich in Frankreich durchgeführt habe, liegt mein Schwerpunkt heute in England. Meine Erfolgsquote liegt (noch) bei 100%. Jedem, der es sich leisten kann, empfehle ich dieses Verfahren. Es ist nicht nur kürzer, sondern auch leichter.

Eine Einführung in das jeweilige Insolvenzrecht erhalten Sie hier:



Vier Tipps zur EU-Insolvenz:


1. Sorgen Sie für gültige Ausweispapiere.

Als allerersten Schritt müssen Sie sich um Ihre Ausweise kümmern. Überprüfen Sie beide Dokumente auf ihre Gültigkeit für mindestens zwei Jahre. Falls zu alt, bitte sofort verlängern. 

Sollten die Ausweise während der Laufzeit der EU-Insolvenz ablaufen, ist kein deutsches Meldeamt mehr für Sie zuständig. Sie müssten sich zum Konsulat in London oder Paris begeben, was ziemlich aufwändig ist.

Tipp: Der Reisepass muss mindestens zwei Jahre gültig sein. Nach Ihrem Umzug lassen Sie z.B. "London" als Wohnort in Ihren Reisepass eintragen.


2. Wählen Sie das Land für die EU-Insolvenz, das für Sie besser geeignet ist.

Im Gegensatz zum französischen bietet Ihnen das englische Verbraucherinsolvenzverfahren viele Vorteile. Das englische Insolvenzverfahren ist einfacher und der Aufwand, den Sie zum Nachweis Ihres Lebensmittelpunktes betreiben müssen, wird in Frankreich weitaus höher und teurer sein. 

Andererseits werden Sie in England nicht von jeder Schuld befreit. Haben Sie Schulden, für die in England keine Befreiung vorgesehen ist, entscheiden Sie sich für Frankreich.

Tipp: Beziehen Sie die jeweiligen Rechtsfolgen der Restschuldbefreiungs-Beschlüsse der verschiedenen Länder in Ihre strategischen Überlegungen ein.


3. Erst abmelden, nachdem Sie ein Konto besitzen.

Oft wird empfohlen, sich sofort aus Deutschland abzumelden, weil dann keine Vollstreckungen des Gerichtsvollziehers mehr möglich sind. Das ist falsch.

Einerseits wird allein die Abmeldung aus Deutschland den Gerichtsvollzieher nicht abhalten gegen Sie zu vollstrecken. Dazu sind zusätzlich Maßnahmen erforderlich. 

Andererseits haben Sie sich den einfachsten Weg zum Erhalt eines Girokontos verbaut. Also bitte die richtige Reihenfolge einhalten. Der Abmeldung aus Deutschland kommt ohnehin nur eine untergeordnete Bedeutung zu.

Tipp: Lassen Sie in Deutschland weiterhin gegen sich vollstrecken, es sei denn, triftige Gründe sprechen dagegen.


4. Behördentermine ohne Anwalt wahrnehmen.

Zwar vermittelt es Ihnen eine gewisse Sicherheit, wenn Sie die erforderlichen Behördentermine mit einem Anwalt oder einer rechtskundigen Begleitperson wahrnehmen. 

Aber bitte denken Sie daran, welchen Eindruck das hinterlässt. Einerseits gelten Sie offiziell als pleite, andererseits erscheinen Sie mit einem teuren Anwalt…

Tipp: Lassen Sie sich zu Behörden- oder Gerichtsterminen von einem Location Service begleiten.




Hier finden Sie weitere FAQ zur EU-Insolvenz oder Sie  stellen eine Frage im Forum oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin.


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