Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Wie verhalte ich mich gegenüber den Gläubigern, bis ich den Insolvenzantrag beim englischen Gericht stellen kann?


Es ist eine taktische Frage, ob man den deutschen Gläubigern die englische Adresse sofort mitteilt oder erst im Insolvenzverfahren und muss für jeden Fall gesondert entschieden werden.

Will ein Gläubiger gegen Sie vollstrecken, ist es auf jeden Fall sinnvoll, den Gerichtsvollzieher schon aus Gründen der Fairness von der neuen Adresse zu benachrichtigen. Das wird ihn von einem Besuch an Ihrer deutschen Adresse abhalten.

Nachdem Sie den Lebensmittelpunkt vollständig in England eingerichtet haben, macht ein allgemeines Benachrichtungsschreiben an alle Gläubiger auf jeden Fall Sinn.

Grundsätzlich sollten Sie sich während der Entschuldungszeit ein bisschen unsichtbar machen. Bedenken Sie stets: Sie leben in London und halten sich in Deutschland nur noch besuchsweise auf. 



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