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Was geschieht, nachdem der Insolvenzantrag bei der Antragsstelle in England eingereicht worden ist?


Nachdem Sie den Insolvenzantrag abgegeben haben, kommt es zu einem Anhörungstermin mit dem Insolvenzrichter. Dieser überprüft neben den üblichen Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens insbesondere, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt in der Zuständigkeit des englischen Gerichts haben. 

Üblicherweise dürfte das Interview in wenigen Minuten erledigt sein. Eine gründliche Vorbereitung wird dennoch dringend empfohlen.

Der zweite Anhörungstermin findet wenige Wochen später mit dem staatlichen Insolvenzverwalter statt. Der staatliche Insolvenzverwalter ist Justizbeamter gleich einem deutschen Rechtspfleger.

In diesem Anhörungstermin wird Ihr Antrag durchgegangen und gegebenenfalls ergänzt. Möglicherweise werden Sie zusätzlich zu Ihren Schulden und Vermögenswerten gefragt und warum es zur Zahlungsunfähigkeit gekommen ist.

Auch für diesen Termin gilt es, gut vorbereitet zu sein. Fehlen Unterlagen oder lassen Sie Fragen unbeantwortet, riskieren Sie einen Folgetermin.

Scheuen Sie sich nicht, im Gespräch Fragen zu stellen, die das Verfahren oder Ihre spezielle Situation betreffen.



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