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Welche Pflichten sind Ihnen während der Insolvenz in England auferlegt?


Über Ihre Pflichten während des Insolvenzverfahrens wird Sie der Insolvenzverwalter im Anhörungstermin informieren. Die Pflichten sind gleich einem deutschen Insolvenzverfahren: Sie dürfen vorerst keine neue Schulden machen, das Vermögensverzeichnis muss richtig sein und Sie müssen dem Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen.

Es kann aber auch sein, dass der Insolvenzverwalter auf Ihr persönliches Erscheinen verzichtet. Dann wird er schriftlich festlegen, wozu Sie verpflichtet sind.



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