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Ist eine Entschuldung bei Immobilieneigentum möglich?


Grundsätzlich können Sie sich auch als Eigentümer von deutschen Immobilien über das englische Insolvenzverfahren befreien. Sie gehen aber das Risiko ein, dass Ihnen aufgrund der Immobilie neue Schulden entstehen.

Solange die Immobilie überschuldet ist, wird sich der englische Insolvenzverwalter nicht dafür interessieren und die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten erteilen.

Allerdings behält die über Grundschulden abgesicherte Bank das Verwertungsrecht und wird ein Zwangsversteigerungsverfahren einleiten. Entstehen in der Zeit zwischen Insolvenzantrag und Versteigerung neue Immobilienschulden wie beispielsweise laufende Wohngelder bei Eigentumswohnungen, haften Sie wiederum für diese neuen Schulden.

Sind Sie bereit, dieses Risiko einzugehen, steht Ihnen der Weg zur schnellen Entschuldung auch als Immobilieneigentümer offen.



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