Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Was geschieht mit meinem Eigentum und Vermögen?


Alle nennenswerten Vermögenswerte, die bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben, verbleiben über die Erteilung der Restschuldbefreiung hinaus unter der Kontrolle des Insolvenzverwalters.

Sie werden Ihnen nicht zurückgegeben. Es kann einige Zeit dauern, bis all Ihre Vermögenswerte verwertet sind. Sollte der Insolvenzverwalter eine Ausschüttung an Ihre Gläubiger vornehmen, wird er per Zeitungsinserat Ihre Insolvenz veröffentlichen und die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche auffordern.

Benötigt Ihr Treuhänder sehr viel Zeit, um einen Vermögenswert abzuarbeiten, kann diese Anzeige erst einige Jahre nach Ihrer Insolvenz erscheinen. Sollte Ihr Haus nicht innerhalb von 3 Jahren verwertet worden sein, fällt die Verfügungsbefugnis an Sie zurück.



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