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Wie wird das Insolvenzverfahren in England in Gang gesetzt?


Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren gegen eine Privatperson aufgrund eines eigenen Insolvenzantrages

Antragsberechtigt ist die verschuldete Person selbst oder jeder Gläubiger mit einer Forderung über £750.

Bei einem Eigenantrag sind die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter zu verwenden. Dieser beinhaltet insbesondere einen umfangreichen Fragebogen zur Vermögenssituation und den privaten Verhältnissen. 



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