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Was ist eine Privatinsolvenz nach englischem Recht?


Die englische Verbraucherinsolvenz gewährt automatisch Restschuldbefreiung spätestens 12 Monate nach Antragstellung und die englische Restschuldbefreiung wird von deutschen Gerichten anerkannt.

Nach englischem Insolvenzrecht tritt die Restschuldbefreiung spätestens 12 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch ein. Hat die Insolvenzbehörde Ihren Fall früher abgeschlossen, wird die Restschuldbefreiung früher erteilt. Maßgeblich ist der Eingang des Abschlussberichtes der Insolvenzbehörde beim Insolvenzgericht. Ab dann sind Sie restschuldbefreit.

Bleibt das englische Entschuldungsverfahren im Bankrottverfahren, ist es weitaus weniger aufwändig, als das deutsche.

Ähnlich ungemütlich wie das deutsche Verfahren wird es allerdings, wenn es zur Eröffnung eines richtigen Insolvenzverfahrens kommt, samt Bestellung eines Insolvency Prationeer.

Voraussetzung für die Anwendung der englischen Insolvenz-Gesetzgebung auf Ihre Person ist natürlich, dass Sie in England Ihren Lebensmittelpunkt, genauer: Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen haben. Dies macht das Verfahren so aufwändig.



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