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EU-Insolvenz in Frankreich -
Leistungen, Ablauf und Kosten


Die Leistungen zur EU-Insolvenz in Frankreich sind in fünf Module aufgeteilt sowie zusätzliche Leistungen.

Bevor Sie meine Beratung aufsuchen, können wir telefonisch kurz klären, ob ein EU-Insolvenzverfahren für Sie überhaupt in Frage kommt. Dieses Telefonat ist selbstverständlich kostenfrei.


Modul 1: Ausführliche Beratung zur Vorbereitung und Durchführung der EU-Insolvenz

Beratungsgespräch zur Vorbereitung und Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens in Frankreich (oder England).

Inhalt der Beratung: Besprechung, welches Land für Sie besser ist: England oder Frankreich. Entwicklung einer Gesamtstrategie unter Nutzung der jeweiligen Vorteile des deutschen und des ausländischen Vollstreckungs- und Insolvenzrechts. Klärung aller offenen Rechtsfragen zur Vorbereitung der EU-Insolvenz. Einweisung in das englische Entschuldungsverfahren.

Typische Fragen: Umgang mit noch vorhandenem Vermögen oder Immobilien, Abwicklung des notleidenden Unternehmens in Deutschland und Erhalt der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Deutschland trotz EU-Insolvenz. / Was ist im EU-Insolvenzverfahren erlaubt und was verboten? / Welche Schulden sind ausgeschlossen? / Wann abmelden? / Wie verhalte ich mich gegenüber Gläubigern und Gerichtsvollzieher? / Wie vermeide ich Offenbarungseid und Zwangsvollstreckung / Was passiert mit meiner Rente, Pension oder Lebensversicherung / Was tun mit meiner deutschen Selbständigkeit bzw. Unternehmen? / Unter welchen Voraussetzungen ist der Lebensmittelpunkt in Frankreich anerkannt? / Pflichttermine in Frankreich und Mindestaufenthalt / Fremder Arbeitgeber oder Anstellung bei „eigener“ S.A.R.L.? / Benötige ich utility bills, wie muss der Mietvertrag formuliert sein? / Sonstige Voraussetzungen für den Lebensmittelpunkt? /Wie funktioniert das englische Insolvenzverfahren? / Welche Amtspersonen sind beteiligt? / Wie leite ich das Verfahren ein? / Welche Meilensteine gibt es? / Wie überstehe ich Interviews und Kontrollen? / Wie hoch sind die Pfändungsgrenzen? /Wie erhalte ich die Restschuldbefreiung? / Wie setze ich diese in Deutschland durch? / Wie erreiche ich Löschung aus Schufa und Schuldenregister?

Preis: 250 EUR
(bitte als Vorschuss zum Termin mitbringen)


Die darauf folgenden Leistungen werden von meinem Kooperationspartner in Frankreich und von französischen Anwälten erbracht. Mein Kooperationspartner ist Deutscher, lebt vor Ort und hat selbst ein französisches Insolvenzverfahren durchlaufen und er weiß, wovon er spricht.


Modul 2: Einrichtung des Lebensmittelpunktes im Elsass

Einführung in das französische Insolvenzverfahren vor Ort; Beschaffung einer Wohnung entsprechend Ihren Bedürfnissen; Abschluss des Mietvertrages und Übergabe der Wohnung; Unterstützung bei der Anmeldung aller erforderlichen Dauerschuldverhältnisse wie Telefon, Strom, Internet; Eröffnung eines Bankkontos mit VISA-Karte, Internet-Banking usw.; Erwerb der Dècleration d`Arriveè sowie Certificat de Domizil und alles andere, was später zum Nachweis Ihres Lebensmittelpunktes in Frankreich benötigt wird.


Modul 3: Vorbereitung des Insolvenzverfahrens

Überprüfung und Aufbereitung aller Gläubigerforderungen für das französische Insolvenzverfahren. Auswahl und Hinzuziehen eines französischen Rechtsanwalts, den Sie für das Insolvenzverfahren mandatieren müssen(!). Feststellung "der notorischen Zahlungsunfähigkeit", Festlegung welches Insolvenzverfahren nach welchen Richtlinien durchzuführen ist. Ausarbeiten des fix und fertigen Insolvenzantrages.


Modul 4: Gerichtliches Verfahren

Das Gerichtsverfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird von einem französischen Anwalt durchgeführt, ebenso die Entscheidung des französischen Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, erhalten Sie Beistand während des gesamten Verfahrens und darüber hinaus bis zum Abschluss aller Vorgänge vor Ort.


Zusätzliche Leistungen

Es stehen deutschsprachige Mitarbeiter und Steuerberater eines franz. Steuerbüros vor Ort zur Verfügung, die bei Bedarf eine Firmengründung (franz. GmbH z.B. SARL o. EURL) mit Anmeldung Sozialversicherung (KV-RV-ALV) usw. durchführt.

Sofern verfügbar und vertretbar, können Sie auch in einer bereits vorhandenen Gesellschaft als freier Mitarbeiter oder Angestellter mit Lohnzahlung aufgenommen werden.

Die Kosten des französischen Insolvenzverfahren handeln Sie bitte direkt mit meinem Kooperationspartner aus. Sie müssen mit ca. 15.000 EUR netto zuzüglich Miete rechnen. Der finanzielle Aufwand für das französische oder englische Insolvenzverfahren ist nahezu gleich.







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