Ablauf der EU-Insolvenz über England
Der Ablauf des EU-Insolvenzverfahrens über England besteht grob eingeteilt aus acht Schritten. Folgen Sie diesen und wenn alles glatt verläuft, sind Sie nach ca. 18 Monaten schuldenfrei.
1. Aus Deutschland abmelden
Als allerersten Schritt überprüfen Sie, ob Ihre Ausweise noch mindestens zwei Jahre gültig sind. Falls nein, verlängern Sie diese bitte.
Dann melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt aus Deutschland ab.
2. Den Lebensmittelpunkt nach England verlagern
Als zweiten Schritt müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach England verlagern. Das heißt nicht, dass Sie für immer auswandern und sich in Deutschland nicht mehr blicken lassen dürfen.
Nach der EU-InsVO befindet der Lebensmittelpunkt sich dort, wo man den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat.
Es muss also darstellbar sein, dass Sie den überwiegenden Teil des Jahres in England anwesend sind und es stört nicht, wenn Sie Ihre Liebsten regelmäßig z. B. über das Wochenende in Deutschland besuchen und dort gesehen werden. Ich haben auch noch nie erlebt, dass das County Court die Ein- und Ausreise kontrolliert.
Um den Lebensmittelpunkt glaubhaft darzustellen, benötigen Sie eine vollständige Infrastruktur wie beispielsweise Wohnung, Arbeitgeber, Konto, usw.
Wohnen im Hotelzimmer, bei Bekannten oder eine bloße Briefkastenadresse reicht nicht aus. Die Wohnung muss zumindest zur ständigen Nutzung ausgestattet sein.
3. Holen Sie sich eine Sozialversicherungsnummer
Nachdem der Lebensmittelpunkt eingerichtet ist, beantragen Sie die Sozialversicherungsnummer. Diese ist in England wichtig und ermöglicht Ihnen den Zugang zu den sozialen Versorgungssystemen wie ärztlichen Leistungen usw. Wer eine Sozialversicherungsnummer hat, beweist, dass die Anwesenheit im Land nicht nur touristischen Zwecken dient.
Die Sozialversicherungsnummer brauchen Sie natürlich auch, falls Sie in UK einen Job annehmen werden.
4. Warten Sie eine gewisse Zeit
Nachdem der Lebensmittelpunkt vollständig eingerichtet ist, warten Sie mindestens drei Monate ab und lassen alles laufen.
In der Zwischenzeit wird der Insolvenzantrag vorbereitet. Hierzu müssen zunächst alle Gläubiger gesammelt und registriert und anschließend das amtliche Formular ausgefüllt werden.
Falls man inzwischen gegen Sie vollstrecken will, können Sie Ihre neue Anschrift ruhig mitteilen. Das erspart dem deutschen Gläubiger unnötige Vollstreckungskosten.
5. Den Insolvenzantrag einreichen
Dann stellen Sie den Insolvenzantrag. Es macht keinen guten Eindruck, wenn Sie bei der Antragsstelle mit einem englischen Anwalt einlaufen. Das ist nicht üblich, denn Sie sind pleite und einen englischen Anwalt können Sie sich nicht leisten.
Das heißt nicht, dass Sie zu den Terminen keine Verstärkung mitbringen dürfen. Ein Übersetzer kann Ihnen jederzeit zur Seite stehen.
6. Bestehen Sie die Interviews mit dem Insolvenzverwalter
Nach der Antragstellung wird man Sie zu zwei Interviews einladen. Zunächst ein kurzes Gespräch mit dem Insolvenzrichter, der die Verfahrensvoraussetzungen und insbesondere den Lebensmittelpunkt in England feststellen soll. Dann ein Interview mit dem staatlichen Konkursverwalter.
Auch für die Interviews gilt, dass Sie diese allein oder in Begleitung eines fachkundigen Übersetzers durchstehen müssen. Das Interview mit dem Insolvenzrichter dauert selten länger als 5 Minuten, kann es aber in sich haben. Das Interview mit dem Official Receiver hingegen dauert in der Regel mehrere Stunden. Deshalb: gut darauf vorbereiten.
7. Durchlaufen Sie das eigentliche Insolvenzverfahren
Nach den Interviews beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Das heißt, der Official Receiver schreibt alle Gläubiger an und informiert, dass über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren nach englischem Recht eröffnet ist.
Die Gläubiger haben Gelegenheit, Einwände gegen die geplante Restschuldbefreiung zu erheben. Typischer weise werden sie einwenden, dass der Lebensmittelpunkt fingiert ist oder es wurden Vermögenswerte nicht angegeben.
In diesen Fällen kommt es zu weiteren Interviews und Untersuchungen und Sie werden rechtlichen Beistand benötigen. Ansonsten lässt man Sie in Ruhe.
Am Schluss des Verfahrens wird die Insolvenzmasse festgestellt: Das ist sicherlich "Null". Weil es nichts zu verteilen gibt, wird das Verfahren eingestellt. Die Restschuldbefreiung tritt automatisch 12 Monate nach Eröffnung ein.
8. Informieren Sie die Gläubiger über die Restschuldbefreiung
Noch von England aus, wird den deutschen Gläubigern der englische Restschuldbefreiungsbeschluss zugestellt. Die Gläubiger müssen zwar nicht ihre Vollstreckungstitel heraus geben, aber sie müssen anerkennen, sich jeglicher Zwangsvollstreckung zu enthalten. Gleichzeitig erfolgt die Löschung aus Schufa und Schuldnerkartei.
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