Rechtsanwalt Jörg Franzke
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EU-Insolvenz in England
Beratung, Leistungen und Kosten


Falls Sie sich für eine EU-Insolvenz interessieren oder bereits entschlossen sind, berate und begleite ich Sie gerne durchs Verfahren oder zu einzelnen Themenschwerpunkten.


Eine EU-Insolvenz lässt sich in folgende fünf Schritte aufteilen:

Bevor Sie meine Beratung aufsuchen, können wir telefonisch kurz klären, ob ein UK-Insolvenzverfahren für Sie überhaupt in Frage kommt. Dieses Telefonat ist selbstverständlich kostenfrei.




Schritt 1: Ausführliche Beratung zur Vorbereitung und Durchführung einer EU-Insolvenz

Beratungsgespräch zur Vorbereitung und Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens in England (oder Frankreich).

Inhalt der Beratung: Besprechung, welches Land für Sie besser ist: England oder Frankreich. Entwicklung einer Gesamtstrategie unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorteile des deutschen und des ausländischen Vollstreckungs- und Insolvenzrechts. Klärung aller offenen Rechtsfragen zur Vorbereitung der EU-Insolvenz. Einweisung in das englische Entschuldungsverfahren.

Typische Fragen: Umgang mit noch vorhandenem Vermögen oder Immobilien, Abwicklung des notleidenden Unternehmens in Deutschland und Erhalt der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Deutschland trotz EU-Insolvenz. / Was ist im EU-Insolvenzverfahren erlaubt und was verboten? / Welche Schulden sind ausgeschlossen? / Wann abmelden? / Wie verhalte ich mich gegenüber Gläubigern und Gerichtsvollzieher? / Wie vermeide ich Offenbarungseid und Zwangsvollstreckung / Was passiert mit meiner Rente, Pension oder Lebensversicherung / Was tun mit meiner deutschen Selbständigkeit bzw. Unternehmen? / Unter welchen Voraussetzungen ist der Lebensmittelpunkt in England anerkannt? / Pflichttermine in UK und Mindestaufenthalt / Payrolls von fremden Arbeitgeber oder aufgrund Anstellung bei „eigener“ Ltd.? / Benötige ich utility bills, wie muss der Mietvertrag formuliert sein? / Sonstige Voraussetzungen für den Lebensmittelpunkt? /Wie funktioniert das englische Insolvenzverfahren? / Welche Amtspersonen sind beteiligt? / Wie leite ich das Verfahren ein? / Welche Meilensteine gibt es? / Wie überstehe ich Interviews und Kontrollen? / Wie hoch sind die Pfändungsgrenzen? /Wie erhalte ich die Restschuldbefreiung? / Wie setze ich diese in Deutschland durch? / Wie erreiche ich Löschung aus Schufa und Schuldenregister?

Honorar: 250 EUR
(bitte als Vorschuss zum Termin mitbringen)
 


Schritt 2: Den Lebensmittelpunkt nach England (oder Frankreich) verlagern

Gegenstand des zweiten Schritts ist die  Einrichtung des Lebensmittelpunktes in England. Hierzu nehmen Sie Ihre ersten Termine in London wahr, um beispielsweise eine Wohnung anzumieten, ein Konto zu eröffnen und was Sie sonst noch so zum Leben an Ihrem neuen Wohnsitz brauchen.

Sollten in der Vorbereitungsphase Vollstreckungsversuche gegen Sie in Deutschland oder England unternommen werden oder sollte ein Gläubiger sogar einen Insolvenzantrag gegen Sie in Deutschland stellen, ist zu besprechen, wie diese zu behandeln sind.



Schritt 3: Den Insolvenzantrag vorbereiten und das Verfahren einleiten

In diesem Schritt wird das englische Insolvenzverfahren vorbereitet und insbesondere das amtliche Antragsformular ausfertigt. Der Antrag erfüllt alle formalen Voraussetzungen des englischen Verfahrensrechts.

Erfahrungsgemäß fallen die Interviews bei Gericht umso leichter aus, je sorgfältiger der Antrag vorbereitet ist. Beanstandungen können Sie sich als Deutscher kaum leisten und würden das Verfahren nur verzögern.

Anschließend werden Sie bei Ihrem County Court die Insolvenz einleiten. Damit ist das Verfahren auch schon eröffnet.


Schritt 4: Das zwölfmonatige Insolvenzverfahren

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird es ein Interview mit mit dem Insolvenzrichter geben und später mit dem Official Receiver. Auf die Interviews müssen Sie vorbereitet sein. Man wird Sie vor allem zu Ihrem Lebensmittelpnkt fragen.

Üblich sind zwei Interviews. Diese können zwischen fünf Minuten und bis zu zwei Stunden dauern. Erfahrungsgemäß gilt: Je sorgfältiger Sie und die Antragsunterlagen vorbereitet sind, desto kürzer die Interviews.

Typische Fragen: Was werde ich gefragt? Was muss ich darauf antworten, was darf ich keinesfalls sagen?  Wie kann vermieden werden, dass das Gericht einen „Insolvency Practioner“ bestellt oder dem Schuldner eine dreijährige Zahlungspflicht oder sonstige Auflagen auferlegt? Wie verhalte ich mich, wenn das Gericht – so wie bei höheren Schulden üblich – eine Gläubigerversammlung einberuft? Was tun, wenn die englische Insolvenzbehörde die deutschen Gläubiger von dem anhängigen Verfahren informiert? Wie beschaffe ich den für deutsche Gläubiger und Gerichte verbindlichen englischen Restschuldbefreiungsbeschluss?

Nachdem die Interviews abgeschlossen sind, informiert der Official Receiver die deutschen Gläubiger über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach englischem Recht. 

Die deutschen Gläubiger haben dann Gelegenheit, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu widersprechen und sonstige Gründe gegen Sie vorzubringen. 

Typischer weise wird hervor gebracht, dass der Lebensmittelpunkt nur fingiert ist oder Sie haben Vermögenswerte unterschlagen. 

In solchen Fällen ist der County Court verpflichtet, die Vorwürfe aufzuklären. Das heißt, es werden zusätzliche Interviews durchgeführt oder ein Examiner besucht Sie zuhause, um zu kontrollieren, ob Sie auch wirklich in London leben.

Ohne Einsprüche der Gläubiger hingegen verläuft das Verfahren reibungslos und Sie werden komplett in Ruhe gelassen

Nachdem das Gericht das Insolvenzverfahren beendet hat oder die Restschuldbefreiung automatisch 12 Monate nach Eröffnung eingetreten ist, kann ein "Certificate of Discharge" (Restschuldbefreiungsbeschluss) beantragt werden, um es später den deutschen Gläubigern entgegen zu halten.


Schritt 5: Löschung aus Schuldnerkartei

Nach eingetretener englischer Restschuldbefreiung sollte man die deutschen Gläubiger über die erteilte Restschuldbefreiung informieren. In der Regel werden die Restschuldbefreiungsbeschlüsse aus England ohne weiteres anerkannt, es gibt aber auch hartnäckige Ausnahmen. Dann ist wiederum anwaltlicher Rat erforderlich, um die Angriffe der Gläubiger auf die Restschuldbefreiung abzuwehren.



Location Service in London

London ist eine sehr unübersichtliche Stadt und ohne Beziehungen und Referenzen läuft gar nichts. Die Nutzung eines Location Service ist deshalb dringend empfohlen und ich werde Ihnen im Beratungsgespräch einen sehr guten empfehlen.

An diesen werden Sie sich wenden und der Lebensmittelpunkt ist unverzüglich eingerichtet- 

Der Location Service hilft Ihnen dabei, sich in London niederzulassen und schneller zurecht zu finden, also Hilfe bei der Wohnungssuche, Behördengänge, Eröffnung eines Bankkontos und was sonst noch alles erforderlich ist.

Der Location Service wird Sie außerdem auf Wunsch zu dem gerichtlichen Interviews begleiten und wertvolle Übersetzungsarbeiten leisten.



Kosten

Meine Beratung zu allen Fragen und Rechtsproblemen zum Thema EU-Insolvenz berechne ich nach Vereinbarung mit Ihnen pauschal nach Aufwand oder nach Stundensätzen.




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