Auffanggesellschaft
Das Honorar für die Beratung zur Gründung einer Auffanggesellschaft im Insolvenzfall und zur Fortführung der Firma bei Insolvenz sowie die anschließende Gründung beträgt ca. 600 EUR.
Die meisten meiner Mandanten bevorzugen die englische Limited als Rechtsform der Auffanggesellschaft, aber auch die Gründung einer Mini-GmbH ist denkbar.
Sollten auch Sie sich für die Limited entscheiden, muss diese aufgrund ihres Stammsitzes in England verwaltet werden. Die Jahresgebühr für die Verwaltung der Limited beträgt durchschnitlich 480 EUR.
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